Wer auch immer eine Ware verkauft oder eine Leistung anbietet, möchte andere Waren oder Leistungen dafür zu erhalten. Demnach nennt man dieses „etwas für etwas“ Austausch. In unserer Gesellschaft hat sich das Prinzip herausgebildet, dem Käufer einer Ware oder einer Leistung den Gegenwert zu stunden. Der Verkäufer der Ware oder Dienstleistung lässt sich vom Käufer eine Sicherheit bestellen, den Geldschein. Weil das bei allen Tauschakten geschieht, so sehen wir alle in dem Geldschein die Gegenleistung und sind uns nicht mehr bewusst, dass diese Gegenleistung in Wirklichkeit kreditiert worden ist. In dem Fall, dass eine Partei der anderen den Gegenwert ihrer Leistung stundet, wird ein Kredit gewährt.
Unser Geld ist keine Gegenleistung für eine verkaufte Ware oder einen geleisteten Dienst, sondern lediglich ein Instrument, dass den Anspruch auf die Gegenleistung sicherstellt.
Geld verkörpert den aus einer Leistung entstandenen Anspruch auf gleichwertige Gegenleistung.
Stellen wir uns einen Arbeitnehmer vor, der für 1.000 Euro gearbeitet hat, d.h. sich einen Anspruch auf Güter im Wert von 1.000 Euro erworben hat. Er hat diesen Anspruch bis zum Lohntag gegen seinen Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer gewährt dem Arbeitgeber einen Kredit. In dem Moment der Auszahlung des Arbeitsentgeltes, erlischt der Anspruch gegen den Arbeitgeber. Der Austausch ist abgeschlossen. Dadurch ist aber nicht der Anspruch an sich erloschen. Vielmehr bleibt er im Geld verkörpert und in unveränderter Höhe bestehen.
Nun richtet sich der Anspruch nicht mehr gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die Gesamtheit, den Markt.
Der Arbeitnehmer kann die Gegenleistung nunmehr eintauschen, wo und in welcher Form er will. Er besitzt eine Forderung an den Markt. Solange der Anspruch noch nicht eingelöst wurde, sprechen wir von einem Kreditverhältnis zwischen den beiden Parteien. Wenn der Leistende sein Geld erhalten hat, sprechen wir von Kaufkraft. Erst wenn er konsumiert und seine 1.000 Euro ausgegeben hat, ist sein Güteranspruch erloschen. Dann ist der Zweck des Tausches erfüllt, den der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber vorgenommen hat. Der Empfang des Geldes war nur ein Zwischenschritt, der notwendig war, weil der Arbeitgeber die Waren, die der Arbeiter konsumieren wollte selbst nicht verfügbar hatte.
Das Geld stellt ein Recht zum Bezug von Gegenleistungen dar, denen entsprechende Leistungen vorangegangen sind, und die Hauptfunktion besteht darin, diese Gegenleistung von einem auf den anderen Marktteilnehmer zu übertragen.